Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma expect-more Elektrotechnik GmbH
(Auftragnehmer) gelten für alle Rechtsgeschäfte (Angebot, Bestellung, Vertrag usw.), die mit dem
unternehmerischen Kunden (Auftraggeber) künftig geschlossen werden, selbst wenn im Einzelfall,
insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug
genommen wird. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar
auf unserer Homepage (www.expect-more.at). Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen
bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2. Angebot/Kostenvoranschlag
Unsere Angebote bzw. Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Sofern nicht anders
vereinbart verstehen sich die angebotenen Preise netto, in Euro und ohne Steuern.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag gilt erst mit Erhalt einer schriftlichen Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den
Kunden bzw. seiner Bestellung als geschlossen. Wir sind berechtigt, einen Auftrag abzulehnen,
wenn der Kunde die Bedingungen des Angebots ändert oder wenn er aus einer anderen Bestellung
resultierende Verpflichtungen verletzt hat.
4. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Wir können ohne Angabe von Gründen Bezahlung per Vorkasse verlangen. Der Kunde ist damit
einverstanden, dass Rechnungen an ihn elektronisch erstellt und übermittelt werden. Sofern keine
anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist die Rechnung sofort fällig und bis spätestens
30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen (Zahlungstermin). Bei Teilverrechnungen sind die
entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Die Berechtigung zu einem
Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5. Verzugszinsen
Die gänzliche oder teilweise Nichtzahlung einer Rechnung zum Zahlungstermin, und zwar ohne
vorherige Mahnung und unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers,
bewirkt gesetzliche Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.
vom Tag des Zahlungsverzugs bis zum Tag der vollständigen Zahlung der fälligen Beträge .
6. Mahn- und Inkassokosten
Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringung notwendigen und
zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu
ersetzen.
7. Transport – Gefahrtragung
Unsere Preise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Der Kunde
trägt die Kosten des Transportes. Die Gefahr des Transportes geht mit der Auslieferung der Ware an
den Beförderer bzw. den Kunden über.
8. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für
unsere Leistungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. Wird vom Kunden eine Mängelrüge nicht
rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung
entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sind rechtzeitige
Mängelrügen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen
für die Feststellung der Mängelfreiheit oder sonstigen Fehlerbehebung zu ersetzen. Die
Gewährleistung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn der Mangel vom Kunden grobfahrlässig
herbeigeführt wurde.
Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden ist unsere Haftung auf den in den
Rechnungen ausgewiesen Betrag ohne Steuern beschränkt, unter Ausschluss jeder anderen
Entschädigung welcher Art auch immer.
9. Eigentumsvorbehalt bei Geräteverkauf bzw. Tauschgeräteverkauf, Pönale
Die von uns verkaufte Ware bzw. Tauschware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem
Eigentum. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu verlangen. Bei Verkauf von Tauschgeräten verpflichtet
sich der Kunde, sein defektes Gerät, für das das Tauschgerät geliefert wurde, binnen 4 Wochen ab
Lieferung des Tauschgerätes an den Kunden an uns zu übersenden. Defekte Geräte gehen
umgehend nach der Lieferung des Tauschgerätes in unser Eigentum über. Bei nicht fristgerechter
Übersendung des defekten Gerätes verpflichtet sich der Kunde pro Tag des Verzugs zur Zahlung
einer Pönale im Betrag von EUR 50.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz der Firma expect-more Elektrotechnik GmbH, 2651
Reichenau an der Rax, Griesleiten 3. Bei Leistungen Vorort beim Kunden ist Erfüllungsort der Ort
unserer faktischen Leistungserbringung. Dieser Ort der Leistungserbringung muss mit uns im
Vorhinein schriftlich vereinbart werden.
11. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm
ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
12. Annahmeverzug
Kommt es nach der Anlieferung eines defekten Geräts zur Reparatur an uns binnen 4 Wochen nach
Angebotslegung bzw. Übermittlung eines Kostenvoranschlages zu keinem Vertragsschluss, befindet
sich der Kunde in Annahmeverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder das Gerät auf
Kosten des Kunden einzulagern (wofür eine Lagergebühr von EUR 10 pro Tag in Rechnung gestellt
wird) und gleichzeitig am Vertragsangebot festzuhalten, oder nach Setzung einer Nachfrist von 3
Monaten vom Vertragsangebot zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden
ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
